{"id":2434,"date":"2020-04-01T11:08:51","date_gmt":"2020-04-01T09:08:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mts.sk\/reklamacny-poriadok\/"},"modified":"2021-01-22T10:37:11","modified_gmt":"2021-01-22T09:37:11","slug":"reklamationsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/reklamationsordnung\/","title":{"rendered":"Reklamationsordnung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>REKLAMATIONSORDNUNG DER FIRMA MTS, SPOL. S R.O.<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Firma\/nat\u00fcrliche Person \u2013 Unternehmer MTS, spol. s r.o. mit Sitz\/Ort des Unternehmens in Kriv\u00e1 53, 027 55&nbsp; Kriv\u00e1<strong>,&nbsp;<\/strong>Firmen-Ident.-Nr.: 36 001 368, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts \u017dilina, Abteilung Sro, Einlage Nr. 3318\/L (nachfolgend kurz &#8222;MTS&#8220; genannt) gibt diese Reklamationsordnung in \u00dcbereinstimmung mit \u00a7 18 des Gesetzes Nr. 250\/2007 GBl. \u00fcber den Verbraucherschutz und \u00fcber die \u00c4nderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372\/1990 GBl. \u00fcber Ordnungswidrigkeiten in der Fassung sp\u00e4terer Vorschriften (nachfolgend kurz &#8222;VSchG&#8220; genannt) heraus. Zweck der Reklamationsordnung ist es, den Verbraucher \u00fcber den Umfang, die Bedingungen und die Art der Geltendmachung der Anspr\u00fcche aus der Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend kurz &#8222;Reklamation&#8220; genannt) zu informieren. Der Verbraucher erh\u00e4lt zudem Auskunft dar\u00fcber, wo er seine Reklamation geltend machen kann und wo Reparaturen innerhalb der Garantiefrist durchgef\u00fchrt werden.<br><br><\/li><li>Der in dieser Reklamationsordnung benutzte Begriff &#8222;Verk\u00e4ufer&#8220; bezeichnet die Firma MTS. Der Verk\u00e4ufer ist Lieferant im Sinne von \u00a72 Buchst. e\/ VSchG.<br><br><\/li><li>Der Begriff &#8222;K\u00e4ufer&#8220; bezeichnet den Verbraucher \u2013 eine nat\u00fcrliche oder juristische Person \u2013 der aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages, in welcher Form auch immer, Produkte f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Gebrauch oder f\u00fcr den Gebrauch seines Haushaltes kauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, und der beim Verk\u00e4ufer oder \u00fcber den E-Shop des Verk\u00e4ufers ein bestimmtes Produkt in Sinne der Definition von \u00a72 Buchst. f\/ VSchG (nachfolgend kurz &#8222;Produkt&#8220; genannt) oder eine Dienstleistung im Sinne der Definition von \u00a72 Buchst. i\/ VSchG (nachfolgend kurz &#8222;Dienstleistung&#8220; genannt) gekauft oder bestellt hat. Der Begriff &#8222;Ware&#8220; bezeichnet f\u00fcr die Zwecke dieser Reklamationsordnung ein Produkt und\/oder eine Dienstleistung.<br><br><\/li><li>Im Sinne der Best. von \u00a718 Abs. 1 des Gesetzes ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, den K\u00e4ufer \u00fcber die Bedingungen und die Art der Reklamation ordnungsgem\u00e4\u00df zu informieren, einschlie\u00dflich dar\u00fcber, wo er die Reklamation geltend machen kann und wo Reparaturen innerhalb der Garantiefrist durchgef\u00fchrt werden. Diese Reklamationsordnung muss an einer sichtbaren, f\u00fcr den Verbraucher zug\u00e4nglichen Stelle platziert sein; um die Vorgaben der genannten Gesetzesbestimmung zu erf\u00fcllen, ist diese Reklamationsordnung:&nbsp; &nbsp;<br><br><ol><li>auf der Internetseite des Verk\u00e4ufers unter: www.MTS.sk ver\u00f6ffentlicht,<br><br><\/li><li>sichtbar im Sitz des Verk\u00e4ufers, wo dem K\u00e4ufer Waren verkauft oder bereitgestellt werden, angebracht,<br><br><\/li><li>sichtbar in der Betriebsst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers, in der dem K\u00e4ufer Waren verkauft oder bereitgestellt werden, angebracht,&nbsp;<br><br><\/li><li>in gedruckter Form am Verkaufstresen oder an der Kasse im Sitz des Verk\u00e4ufers oder in der Betriebsst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers, in der dem K\u00e4ufer Waren verkauft oder bereitgestellt werden, f\u00fcr den K\u00e4ufer verf\u00fcgbar.&nbsp;<br><br><br><\/li><\/ol><\/li><li>Mit dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer oder mit dem Abschluss des Werkvertrages zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer stimmt der K\u00e4ufer den in dieser Reklamationsordnung aufgef\u00fchrten Bedingungen zu. Auf diese Reklamationsordnung wird am Beleg, der die Zahlung des Kaufpreises oder des Preises f\u00fcr die Herstellung des Werks, ggf. am Beleg, mit dem die Garantiefrist der Ware oder der Dienstleistung (Garantieurkunde) best\u00e4tigt wird, verwiesen.<br><br><\/li><li>Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte des K\u00e4ufers als Verbraucher (\u00a72 Buchst. a\/ VSchG), sodass seine durch zwingende Bestimmungen der Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen des VSchG und des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches garantierten Rechte, nicht ber\u00fchrt werden. Nach Ablauf der durch zwingende Bestimmungen der Rechtsvorschriften geregelten Garantiefrist haben Bedingungen, die in dieser Reklamationsordnung festgelegt werden, Vorrang vor den Bestimmungen der Rechtsvorschriften.&nbsp;<br><br><\/li><li>Diese Reklamationsordnung erstreckt sich auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen seitens des Verk\u00e4ufers f\u00fcr K\u00e4ufer, die der Definition des Verbrauchers im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.<br><br><\/li><li>Diese Reklamationsordnung ersetzt die Erkl\u00e4rung des Verk\u00e4ufers im Sinne der Bestimmung von \u00a7 620 Abs. 5 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, mit der der Verk\u00e4ufer die Bedingungen und den Umfang der Garantie festlegt, wenn die in der Garantieurkunde vermerkte Garantiefrist l\u00e4nger als die gesetzlich garantierte Gew\u00e4hrleistungsfrist ist.<br><br><\/li><li>Die vom Verk\u00e4ufer in der Garantieurkunde vermerkten Garantiebedingungen haben auch Vorrang vor den Bestimmungen dieser Reklamationsordnung.<br><br><\/li><li>Die Bestimmungen dieser Reklamationsordnung werden zur Abwicklung von Reklamationen in jenem Umfang angewandt, der den Sondervorschriften in Anmerkung Nr. 22b VSchG nicht widerspricht.<br><br><\/li><li>Sachm\u00e4ngelhaftung:<ol><li>11.1. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr M\u00e4ngel, die die verkaufte oder gelieferte Ware bei der \u00dcbernahme durch den K\u00e4ufer aufweist. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Ware vor der \u00dcbernahme zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel an der Ware, die der K\u00e4ufer bei der \u00dcberpr\u00fcfung h\u00e4tte feststellen m\u00fcssen, insbesondere haftet er nicht daf\u00fcr, wenn der K\u00e4ufer fehlendes Zubeh\u00f6r der Ware oder eine bei der \u00dcberpr\u00fcfung feststellbare mechanische Besch\u00e4digung der Ware nachtr\u00e4glich reklamiert. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr solche M\u00e4ngel auch dann nicht, wenn der K\u00e4ufer die M\u00f6glichkeit, die Ware zu untersuchen, nicht wahrgenommen hat.<br><br><\/li><li>11.2.Bei gebrauchten Sachen haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch ihren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei Sachen, die f\u00fcr einen erm\u00e4\u00dfigten Preis verkauft werden, haftet er nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, aufgrund derer der erm\u00e4\u00dfigte Preis vereinbart wurde.<br><br><\/li><li>11.3. Handelt es sich nicht um gebrauchte Sachen, so haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr M\u00e4ngel, die nach der \u00dcbernahme der Sache innerhalb der Garantiefrist auftreten (Garantie). Die L\u00e4nge der Garantiefrist richtet sich nach den Bestimmungen der Rechtsvorschriften, insbesondere den Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, sofern der Verk\u00e4ufer am Beleg, der die \u00dcbernahme der Sache nachweist, keine l\u00e4ngere Garantiefrist vermerkt hat. &nbsp; Als Garantieurkunde k\u00f6nnen auch Rechnungen oder Lieferscheine dienen, sofern der Verk\u00e4ufer die L\u00e4nge der Garantiefrist darauf vermerkt hat.<br><br><\/li><li>11.4.Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nur auf Funktionsst\u00f6rungen, die auf einen Produktionsfehler zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf:<\/li><\/ol><\/li><\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch nat\u00fcrliche oder mechanische Besch\u00e4digung der Ware und ihrer Komponenten, einschlie\u00dflich zuf\u00e4lliger Sch\u00e4den;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch Verunreinigung der Ware oder eines ihrer Teile aufgrund vernachl\u00e4ssigter Wartung;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch Nutzung der Ware unter Bedingungen, die hinsichtlich der Temperatur, Staubbelastung, Feuchtigkeit, chemischer und mechanischer Einwirkungen von den Bedingungen abweichen, unter welchen die Ware \u00fcblicherweise benutzt wird;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch ein Elementarereignis;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch gewaltsame Besch\u00e4digung der Ware;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch Nichtbeachtung der Grunds\u00e4tze der Warenbenutzung;<\/li><li>Waren, bei denen am Tag der Annahme zur Reparatur die Garantiefrist abgelaufen ist;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware durch die Verwendung von anderen, als vom Hersteller oder Lieferanten empfohlenen Komponenten, sowie durch Reparaturen oder Modifikationen durch andere, als vom Hersteller oder Lieferanten autorisierte Personen; &nbsp;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware, die dem K\u00e4ufer vor der \u00dcbernahme der Ware bekannt waren;<\/li><li>M\u00e4ngel und Sch\u00e4den an der Ware, die der K\u00e4ufer selbst verursacht hat oder die durch eine unsachgem\u00e4\u00dfe Montage des Produkts verursacht wurden.<br><\/li><\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Geltendmachung der Sachm\u00e4ngelhaftung (Reklamation)<br><br><ol><li>12.1. Rechte aus der Sachm\u00e4ngelhaftung sind direkt beim Verk\u00e4ufer oder in der Betriebsst\u00e4tte, wo die Ware gekauft wurde, geltend zu machen. Im Sinne des VSchG kann der K\u00e4ufer jedoch seine Reklamation auch in jeder anderen Betriebsst\u00e4tte des Verk\u00e4ufers, in der die Annahme der Reklamation im Hinblick auf die verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen m\u00f6glich ist, oder bei einer bestimmten Person, die zur Abwicklung der Reklamation verpflichtet ist, geltend machen.&nbsp; &nbsp; In der Betriebsst\u00e4tte und bei der jeweiligen bestimmten Person muss w\u00e4hrend der Betriebszeit ein Mitarbeiter, der mit der Abwicklung von Reklamationen beauftragt ist, anwesend sein.&nbsp;<br><br><\/li><li>12.2.Bei der Reklamation m\u00fcssen die Garantieurkunde und der Nachweis \u00fcber die Bezahlung des Kaufpreises beigef\u00fcgt werden.<br><br><\/li><li> 112.3.Im Sinne des VSchG ist der Verk\u00e4ufer bei der Geltendmachung der Reklamation verpflichtet, dem K\u00e4ufer eine Best\u00e4tigung auszustellen. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, f\u00fcllt die Person, die die Anspr\u00fcche aus der Sachm\u00e4ngelhaftung (d. h. die Reklamation) geltend macht, zusammen mit dem beauftragten Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers oder der jeweiligen bestimmten Person, die die Reklamationen abwickelt, ein Reklamationsprotokoll aus, in dem der Mangel und die Art und Weise, wie er sich auswirkt, genau beschrieben werden, und \u00fcbergibt die mangelhafte Sache in der Verpackung samt etwaigem Zubeh\u00f6r und Dokumentation dem Verk\u00e4ufer. Im Reklamationsprotokoll gibt die Person, die die Reklamation geltend macht, ihre Kontaktadresse (E-Mail, Telefonnummer) an, unter welcher sie vom Verk\u00e4ufer \u00fcber die Art der Reklamationsabwicklung verst\u00e4ndigt wird. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt keine Verantwortung daf\u00fcr, wenn die versendete Benachrichtigung an die genannte Kontaktadresse nicht zugestellt werden konnte. Wird die Reklamation mittels Telekommunikationsmitteln geltend gemacht, so ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, die Best\u00e4tigung \u00fcber die Geltendmachung der Reklamation sofort dem K\u00e4ufer zu \u00fcbermitteln; ist eine sofortige \u00dcbermittlung nicht m\u00f6glich, so sp\u00e4testens zusammen mit dem Beleg \u00fcber die Abwicklung der Reklamation; die Best\u00e4tigung \u00fcber die Geltendmachung der Reklamation muss nicht \u00fcbermittelt werden, wenn der K\u00e4ufer eine M\u00f6glichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf eine andere Art und Weise nachzuweisen.&nbsp; Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Geltendmachung der Reklamation ein schriftliches Dokument \u00fcber die Abwicklung der Reklamation auszustellen.<br><br><\/li><\/ol><\/li><li>Art der Reklamationsabwicklung:<br><br><ol><li>13.1. Als Abwicklung der Reklamation im Sinne der Bestimmungen von \u00a72 Buchst. m\/ VSchG gilt: die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch \u00dcbergabe des reparierten Produkts, Umtausch des Produkts, R\u00fcckerstattung des Kaufpreises, Auszahlung eines angemessenen Preisnachlasses, schriftliche Aufforderung zur Leistungs\u00fcbernahme oder begr\u00fcndete Ablehnung der Reklamation.<br>&nbsp;<br><\/li><li>13.2.Macht der Kunde eine Reklamation geltend, so hat der Verk\u00e4ufer oder ein durch ihn beauftragter Mitarbeiter oder eine bestimmte Person den K\u00e4ufer \u00fcber seine Rechte gem\u00e4\u00df allgemeiner Vorschrift&nbsp; (\u00a7622 und&nbsp;623 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches) zu belehren; je nach Entscheidung des K\u00e4ufers, welches dieser Rechte er wahrnimmt, ist er verpflichtet, die Art der Reklamationsabwicklung sofort, in komplizierteren F\u00e4llen sp\u00e4testens innerhalb von 3 Werktagen ab Geltendmachung der Reklamation, in begr\u00fcndeten F\u00e4llen, insbesondere, wenn eine aufwendige technische Beurteilung des Zustandes des Produkts oder der Dienstleistung erforderlich ist, sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation, festzulegen. Nach der Festlegung der Art der Reklamationsabwicklung wird die Reklamation sofort abgewickelt, in begr\u00fcndeten F\u00e4llen kann die Abwicklung auch sp\u00e4ter erfolgen; sie darf jedoch nicht l\u00e4nger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist zur Abwicklung der Reklamation hat der K\u00e4ufer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Umtausch des Produkts gegen ein neues Produkt zu verlangen.<br><br><\/li><li>13.3.Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, so hat der K\u00e4ufer das Recht darauf, dass dieser Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df beseitigt wird.<br><br><\/li><li>13.4. Der Verk\u00e4ufer kann immer anstatt der Mangelbeseitigung die mangelhafte Ware gegen mangelfreie Ware umtauschen.<br><br><\/li><li>13.5. Wird nach Annahme der Reklamation festgestellt, dass der Mangel unbehebbar ist und verhindert, dass die Sache ordnungsgem\u00e4\u00df als eine mangelfreie Sache genutzt werden kann, so hat der K\u00e4ufer das Recht auf Umtausch der Sache oder das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br><br><\/li><li>13.6. Die gleichen wie in Punkt 13.5 genannten Rechte stehen dem K\u00e4ufer zu, wenn es sich zwar um einen behebbaren Mangel handelt, der K\u00e4ufer aber die Sache wegen wiederholtem Auftreten desselben Mangels, auch nach einem dritten Reparaturversuch, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nutzen kann.<br><br><\/li><li>13.7. Die gleichen wie in Punkt 13.5 genannten Rechte stehen dem K\u00e4ufer zu, wenn die Sache gleichzeitig drei verschiedene behebbare M\u00e4ngel aufweist, wobei jeder davon eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung verhindert.<br><br><\/li><li>13.8. Macht der K\u00e4ufer seine Reklamation innerhalb der ersten 12 Monate ab Kauf geltend, so kann der Verk\u00e4ufer die Reklamation nur auf Grundlage einer sachkundigen Beurteilung durch Ablehnung abwickeln; ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Beurteilung kann vom Kunden nicht verlangt werden, dass er die Kosten f\u00fcr die sachkundige Beurteilung sowie sonstige damit zusammenh\u00e4ngende Kosten \u00fcbernimmt. Hat der K\u00e4ufer seine Reklamation nach 12 Monaten ab Kauf geltend gemacht und wurde die Reklamation vom Verk\u00e4ufer abgelehnt, so ist die Person, die die Reklamation abgewickelt hat, verpflichtet, im Dokument \u00fcber die Abwicklung der Reklamation aufzuf\u00fchren, wem der K\u00e4ufer das Produkt zur sachkundigen Beurteilung \u00fcbersenden kann. Wurde das Produkt zur sachkundigen Beurteilung einer bestimmten Person \u00fcbersendet, so sind die Kosten f\u00fcr die sachkundige Beurteilung sowie alle sonstigen damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten, ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Beurteilung, vom Verk\u00e4ufer zu tragen. Kann der K\u00e4ufer durch sachkundige Begutachtung nachweisen, dass der Verk\u00e4ufer f\u00fcr den Mangel haftet, so kann er die Reklamation erneut geltend machen; w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der sachkundigen Beurteilung wird der Lauf der Garantiefrist gestoppt. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, dem K\u00e4ufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der erneuten Geltendmachung der Reklamation s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die sachkundige Beurteilung sowie alle damit zusammenh\u00e4ngenden, zweckm\u00e4\u00dfig aufgewendeten Kosten, zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.<br><br><\/li><li>13.9. Durch die Abwicklung der Reklamation wird das Recht des K\u00e4ufers auf Schadensersatz gem\u00e4\u00df Gesetz Nr. 294\/1999 GBl. \u00fcber die Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte in der Fassung sp\u00e4terer Vorschriften nicht ber\u00fchrt.<br><\/li><\/ol><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Diese Reklamationsordnung erlangt am 1.12.2014 G\u00fcltigkeit und Wirksamkeit und setzt alle bisherigen Bestimmungen und Gewohnheiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Reklamationen und der Garantie au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch Nichterf\u00fcllung der vorgenannten Reklamationsbedingungen gef\u00e4hrdet der K\u00e4ufer die Qualit\u00e4t und den zeitlichen Ablauf der Reklamationsverfahrens.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>REKLAMATIONSORDNUNG DER FIRMA MTS, SPOL. S R.O. 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