{"id":1063,"date":"2019-06-26T07:41:46","date_gmt":"2019-06-26T05:41:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mts.sk\/?page_id=1063"},"modified":"2021-01-22T10:37:49","modified_gmt":"2021-01-22T09:37:49","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Sie k\u00f6nnen das Dokument als PDF-Datei durch&nbsp;Anklicken dieses Textes&nbsp;herunterladen.&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:28px\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma MTS,&nbsp;spol. s r.o. \u2013&nbsp;industrielle Fertigungslinien<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel I.<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma MTS,&nbsp;spol. s r.o. \u2013&nbsp;industrielle Fertigungslinien&nbsp;(nachfolgend kurz \u201eAGB\u201c genannt) gelten gem\u00e4\u00df Punkt 1.2 f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge (nachfolgend kurz \u201eVertrag\u201c genannt), durch welche sich die Firma MTS,&nbsp;spol. s r.o. (nachfolgend kurz \u201eAuftragnehmer\u201c genannt) verpflichtet, f\u00fcr ihren Kunden (nachfolgend kurz \u201eAuftraggeber\u201c genannt) ein Werk zu erstellen. Unter Werk ist die Herstellung von diversen Arten industrieller Fertigungslinien (nachfolgend kurz \u201eAnlage\u201c genannt) zu verstehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Diese AGB gelten nur f\u00fcr Vertr\u00e4ge, auf die in diesen AGB ausdr\u00fccklich verwiesen wird. Der Inhalt des Vertrags bestimmt sich jeweils auf Basis eines vom Auftragnehmer erstellten und vom Auftraggeber angenommenen Angebots.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel II.<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Herstellung des Werks<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird, gilt das Werk mit der Aufstellung der Anlage am Bestimmungsort durch den Auftragnehmer als hergestellt. Sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird, hat der Auftragnehmer f\u00fcr den Transport an den Bestimmungsort zu sorgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Leistungsdatum ist der Tag, an dem die Anlage am vereinbarten Bestimmungsort durch den Kunden \u00fcbernommen und das \u00dcbernahmeprotokoll unterzeichnet wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Die Verantwortung f\u00fcr die Gefahr eines Schadens an der Anlage \u00fcbernimmt der Auftraggeber:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>a) wenn der Transport der Anlage zum Auftraggeber vom Auftragnehmer sichergestellt wird, am Tag, an dem das Transportmittel mit der Anlage zum vereinbarten Bestimmungsort zugesendet wird und&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>b) wenn der Transport der Anlage zu sich vom Auftraggeber selbst sichergestellt wird, am Tag, an dem die Anlage im Werk des Auftragnehmers zur Verladung auf das Transportmittel des Auftraggebers bereitgestellt wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Die Anlage ist eine Sonderanfertigung, die exakt nach den Vorgaben des Auftraggebers erstellt wurde und seinen spezifischen Bed\u00fcrfnissen entspricht. Aus diesem Grund kann vor der Fertigstellung eine Vorabnahme der Anlage im Werk des Auftragnehmers erfolgen. Dabei hat der Auftraggeber die M\u00f6glichkeit, die Ausf\u00fchrung des Werks zu pr\u00fcfen und eventuelle \u00c4nderungsw\u00fcnsche vorzutragen. Einigen sich die Vertragsparteien auf einer Vorabnahme der Anlage, so findet diese immer beim Auftragnehmer statt. Der Auftraggeber hat daf\u00fcr zu sorgen, dass seinerseits ausreichend Personal anwesend ist, das f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Vorabnahme der Anlage ben\u00f6tigt wird. Der Auftraggeber hat f\u00fcr die Vorabnahme zu einem vom Auftragnehmer bestimmten Zeitpunkt sowie in einer vom Auftragnehmer bestimmten Menge Muster von s\u00e4mtlichen Komponenten und Materialien bereitzustellen, die an der Anlage verarbeitet werden sollen (um die Funktionsf\u00e4higkeit der Anlage unter realen Bedingungen pr\u00fcfen zu k\u00f6nnen).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Das Eigentumsrecht an der Anlage geht erst nach der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Betrags f\u00fcr das Werk auf den Auftraggeber \u00fcber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine schriftliche Best\u00e4tigung zum Abschluss jeder einzelnen vereinbarten Ausf\u00fchrungsetappe des Werks zu verlangen (zum Beispiel, aber nicht ausschlie\u00dflich, ein Protokoll \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Vorabnahme, \u00dcbernahmeprotokoll nach Aufstellung der Anlage usw.). Die Form der Best\u00e4tigung wird vom Auftragnehmer festgelegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel III.<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Preis f\u00fcr das Werk<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Mit dem Werkpreis werden die Kosten, die zur Erf\u00fcllung aller vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers anfallen, beglichen. Ist demnach zum Beispiel der Auftragnehmer verpflichtet, f\u00fcr den Transport der Anlage an den Bestimmungsort zu sorgen, so sind im Preis auch die Kosten f\u00fcr die Verpackung und den Transport der Anlage inbegriffen. Zollgeb\u00fchren und sonstige Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der \u00dcberf\u00fchrung der Anlage au\u00dferhalb des Zollgebiets anfallen, sind jeweils vom Auftraggeber zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3. 2 Wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, betr\u00e4gt die Zahlungsfrist f\u00fcr den Werkpreis 30 Tage ab dem Erf\u00fcllungsdatum gem\u00e4\u00df Punkt 2.2.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Zum Werkpreis wird die Mehrwertsteuer hinzuaddiert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel IV<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4.1&nbsp;Zus\u00e4tzlich&nbsp;zu den im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbarten Verpflichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer auch s\u00e4mtliche weitere Mitwirkung zu leisten, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Werks ben\u00f6tigt wird. Wenn der Auftragnehmer auch nicht innerhalb von 15 Tagen&nbsp;nach schriftlicher Aufforderungen&nbsp;im erforderlichen Ma\u00dfe mitwirkt, ist der Auftragnehmer berechtigt, von diesem Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht des Auftraggebers, in anderen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, bleibt hiervon unber\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Im Falle eines Vertragsr\u00fccktritts seitens des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100\u202f% des Werkspreises zu zahlen (damit gemeint ist der Pries exklusive Mehrwertsteuer). Mit Zustimmung des Auftraggebers ist auch eine andere Einigung m\u00f6glich, wenn der Auftragnehmer f\u00fcr die Herstellung des Werks nicht alle im Vertrag vorgesehenen Kosten aufgewendet hat, insbesondere also dann, wenn der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktritt, bevor das Werk hergestellt wurde. Um jegliche Zweifel auszur\u00e4umen, f\u00fchren die Vertragsparteien an, dass sie die Vertragsstrafe in der genannten H\u00f6he f\u00fcr gerecht und im Einklang mit den guten Sitten und den Grunds\u00e4tzen des ehrlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs halten. Zur Erl\u00e4uterung f\u00fchren die Vertragsparteien auf, dass die Anlage eine Sonderanfertigung ist, die exakt nach den Vorgaben des Auftraggebers erstellt wurde und seinen spezifischen Bed\u00fcrfnissen entspricht. Ein Weiterverkauf der Anlage an Dritte sowie eine andersartige Nutzung der Anlage sind deshalb nicht m\u00f6glich. Der Auftraggeber kann jedoch im Falle eines Vertragsr\u00fccktritts seitens des Auftragnehmers vom Auftragnehmer verlangen, dass er ihm nach Bezahlung der Vertragsstrafe den bis zum R\u00fccktritt gefertigten Teil der Anlage \u00fcbergibt. Die Kosten hierf\u00fcr hat der Auftraggeber selbst zu tragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Die Fristen f\u00fcr die Herstellung des Werks sowie andere Fristen, die der Auftragnehmer bei der Herstellung des Werks einzuhalten hat, werden f\u00fcr die Zeit, in der sich der Auftraggeber bei seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht versp\u00e4tet, ausgesetzt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel V.<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr M\u00e4ngel, die zum Zeitpunkt der Werksherstellung an der Anlage vorliegen sowie f\u00fcr M\u00e4ngel, die an der Anlage innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist&nbsp;(falls vereinbart) auftreten. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate, soweit im Angebot keine andere Frist enthalten ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer etwaige M\u00e4ngel unter genauer Angabe von Umfang und Art des Mangels schriftlich anzuzeigen. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers erl\u00f6schen, wenn er den Mangel in vorgeschriebener Art und Weise innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag, an dem er von dem Mangel Kenntnis unter Aufwendung der fachgerechten Sorgfalt h\u00e4tte erlangen k\u00f6nnen, nicht anzeigt. Nach schriftlicher Anzeige des Mangels innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist w\u00e4hrend unserer Gesch\u00e4ftszeiten von 7:00 bis 17:00 garantieren wir Ihnen, dass wir mit der Abwicklung der Reklamation innerhalb von 24 Stunden des nachfolgenden Werktages beginnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Art und Frist f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche werden vom Auftragnehmer bestimmt, und zwar so, dass es im Hinblick auf die Art des Mangels in \u00dcbereinstimmung mit dem Grundsatz des ehrlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel VI.<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geistiges Eigentum<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Anlage, einschlie\u00dflich der Softwareausstattung, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Produktionsverfahren und sonstigen G\u00fctern, die ein Bestandteil der Anlage sind und die F\u00e4higkeit aufweisen, Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums werden zu k\u00f6nnen (zusammen nachfolgend kurz \u201emit der Anlage zusammenh\u00e4ngendes geistiges Eigentum\u201c genannt), liegen beim Auftraggeber.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, das mit der Anlage zusammenh\u00e4ngende geistige Eigentum nur in einem f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Anlage erforderlichen Umfang zu nutzen. Um jegliche Zweifel auszur\u00e4umen, f\u00fchren die Parteien ausdr\u00fccklich an, dass der Auftraggeber keine Nachbauten der Anlage oder einer seiner Teile sowie Kopien der Softwareausstattung, Pl\u00e4ne, und Zeichnungen anfertigen darf und die Anlage, oder einen beliebigen Teil davon, die Softwareausstattung, Pl\u00e4ne, Zeichnungen Dritten nicht zug\u00e4nglich machen darf.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Artikel VII.<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7.1 Die Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB haben Vorrang vor jedweden Bestimmungen \u00e4hnlicher Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers. Vereinbarungen der Vertragsparteien im Preisangebot gem\u00e4\u00df Punkt 1.2 haben Vorrang vor diesen AGB.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Jene Vertragspartei, die der jeweiligen Gegenpartei durch Verletzung ihrer Pflichten einen Schaden verursacht, ist verpflichtet, diesen Schaden in voller H\u00f6he zu erstatten, auch dann, wenn die Erf\u00fcllung der verletzten Pflicht durch eine Vertragsstrafe abgesichert ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Nicht von einem Vertragsr\u00fccktritt betroffen bleiben au\u00dfer den gesetzlich ausdr\u00fccklich bestimmten F\u00e4llen die Bestimmungen \u00fcber die Vertragsstrafe, den Schutz von vertraulichen Informationen und das mit der Anlage zusammenh\u00e4ngende geistige Eigentum.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 Die Vertragsparteien haben sich darauf geeinigt, dass der Inhalt des Vertrags sowie s\u00e4mtliche Informationen, die sie sich beim Abschluss und bei der Erf\u00fcllung des Vertrags wechselseitig mitgeteilt haben, als vertraulich gelten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7.5 Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterstehen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik, mit Ausnahme der Kollisionsbestimmungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>7.6 Bei Streitigkeiten sind Gerichte der Slowakischen Republik zust\u00e4ndig.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie k\u00f6nnen das Dokument als PDF-Datei durch&nbsp;Anklicken dieses Textes&nbsp;herunterladen.&nbsp; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma MTS,&nbsp;spol. s r.o. \u2013&nbsp;industrielle Fertigungslinien&nbsp; Artikel I.&nbsp; Allgemeine Bestimmungen&nbsp; 1.1 Diese Allgemeinen&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":10,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1063","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1063","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1063"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1063\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2515,"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1063\/revisions\/2515"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.mts.sk\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1063"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}